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Richtlinien zu
Schulkooperationen Aus einem Email des HSB vom 28.03.2011:
oder Vereinsmodell) und die Anzahl der Angebote (bitte Höchstbegrenzung pro Schule beachten!) mit der Schule geklärt werden. Nach Einreichung des Antrages Angebotsmodell oder Vereinsmodell bis 30.04. erhalten Sie bis Ende Juni eine vorläufige Bewilligung.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Angelika Seifert Referatsleiterin für Finanzen/Verwaltung Hamburger Sportjugend im HSB Schäferkampsallee 1, 20357 Hamburg Tel. 040 / 4 19 08 - 222, Fax. 040 / 4 19 08 - 296 a.seifert <mailto:c@hamburger-sportjugend.de> @hamburger-sportjugend.de
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Mitbenutzung von Schulsporthallen durch
Sportvereine Aus einem Vereinsnewsletter des HSB vom 10.02.2011: Sehr geehrte Vereins- und Verbandsvertreter, die Vergabe von Schulsporthallen ist in Hamburg verbindlich geregelt. Die Grundlage bildet eine Dienstvorschrift aus dem Jahre 1990, die – hinsichtlich der Zuständigkeiten - über eine Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2001 und durch eine weitere Dienstvorschrift aus dem Jahr 2006 in ihrer Gültigkeit bestätigt wird. Im Zuge von natürlicher Personalfluktuation bei übergeordneten Behörden, bei den Schulen und bei den Vereinen und auch im Zuge der häufigen Strukturreformen im Schulwesen sind die Kenntnisse über die Regelungen der Hallenvergabe nicht mehr allen Beteiligten gegenwärtig. Irritationen bei der Nutzung von Sporthallen zwischen den Vereinsvertretern, den Hausmeistern oder den Schulleitern vor Ort sind mitunter die Folge. Mit dem anliegenden und abgestimmten Merkblatt möchten die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Hamburger Sportbund e. V. (HSB) alle Akteure auf einen einheitlichen Informationstand bringen. Somit haben die Partner vor Ort eine gemeinsame Grundlage, um etwaige Unstimmigkeiten einvernehmlich zu lösen. Sollte im Einzelfall weiterer Klärungsbedarf bestehen, steht das Sportamt unter der Telefonnummer 040 / 428 24 362 als Ansprechpartner zur Verfügung. Ihr Arne Klindt Vizepräsident Sportinfrastruktur Die relevanten Dokumente zur Mitbenutzung von Sporthallen durch Sportvereine haben wir zum download auf der HSB-Homepage hinterlegt:
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