Service


Richtlinien zu Schulkooperationen
(05.04.2011)

Aus einem Email des HSB vom 28.03.2011:


Liebe Sportkolleginnen und Sportkollegen,


wie im Schreiben vom 26.01.11 (siehe Anhang) angekündigt, übersenden wir Ihnen nun die für das Schuljahr 2011/12 aktuellen Antragsformulare und Richtlinien für Kooperationen mit Schulen. Wir haben die Richtlinien für Schulkooperationen übersichtlicher gestaltet und das Antragsverfahren vereinfacht. Zukünftig muss bis zum 30.04. nur die geplante Kooperationsform (Angebots-

oder Vereinsmodell) und die Anzahl der Angebote (bitte Höchstbegrenzung pro Schule beachten!) mit der Schule geklärt werden. Nach Einreichung des Antrages Angebotsmodell oder Vereinsmodell bis 30.04. erhalten Sie bis Ende Juni eine vorläufige Bewilligung.


Zum Schuljahresbeginn können dann die konkreteren Absprachen (Angebotsort, Tag/Zeit, Einsatz ÜbungsleiterInnen) mit der Schule erfolgen. Diese Angaben (Formular wird mit der vorläufigen Bewilligung zugeschickt) müssen bis 30.09. nachgereicht werden. Anschließend erstellen wir den endgültigen Bewilligungsbescheid. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Seifert

Referatsleiterin für Finanzen/Verwaltung

Hamburger Sportjugend im HSB

Schäferkampsallee 1, 20357 Hamburg

Tel. 040 / 4 19 08 - 222, Fax. 040 / 4 19 08 - 296

a.seifert <mailto:c@hamburger-sportjugend.de> @hamburger-sportjugend.de

 


Begleitende Dokumente:

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Mitbenutzung von Schulsporthallen durch Sportvereine
(17.02.11)

Aus einem Vereinsnewsletter des HSB vom 10.02.2011:

Sehr geehrte Vereins- und Verbandsvertreter,

die Vergabe von Schulsporthallen ist in Hamburg verbindlich geregelt. Die Grundlage bildet eine Dienstvorschrift aus dem Jahre 1990, die – hinsichtlich der Zuständigkeiten - über eine Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2001 und durch eine weitere Dienstvorschrift aus dem Jahr 2006 in ihrer Gültigkeit bestätigt wird.

Im Zuge von natürlicher Personalfluktuation bei übergeordneten Behörden, bei den Schulen und bei den Vereinen und auch im Zuge der häufigen Strukturreformen im Schulwesen sind die Kenntnisse über die Regelungen der Hallenvergabe nicht mehr allen Beteiligten gegenwärtig. Irritationen bei der Nutzung von Sporthallen zwischen den Vereinsvertretern, den Hausmeistern oder den Schulleitern vor Ort sind mitunter die Folge.

Mit dem anliegenden und abgestimmten Merkblatt möchten die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Hamburger Sportbund e. V. (HSB) alle Akteure auf einen einheitlichen Informationstand bringen. Somit haben die Partner vor Ort eine gemeinsame Grundlage, um etwaige Unstimmigkeiten einvernehmlich zu lösen.

Sollte im Einzelfall weiterer Klärungsbedarf bestehen, steht das Sportamt unter der Telefonnummer 040 / 428 24 362 als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ihr Arne Klindt

Vizepräsident Sportinfrastruktur

Die relevanten Dokumente zur Mitbenutzung von Sporthallen durch Sportvereine haben wir zum download auf der HSB-Homepage hinterlegt:

 

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